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Bei wirklicher Erfordernis nach Möglichkeit vormittags bestellen.
Praxisgebühr:
Haben Sie Verständnis und helfen Sie mit, die unglückseelige Kassenbürokratie gangbar zu machen. Die Praxisgebühr gehört den Krankenkassen, diese ziehen sie bei uns ein.
Daher: Falls Sie nicht befreit sind - Vorlage der Befreiungskarte erforderlich -, keine Überweisung oder Quittung eines Vertreters vorlegen, sind Sie verpflichtet, die Gebühr zu entrichten. In Ausnahmefällen erstatten wir Ihnen die Gebühr bei späterer Vorlage der Überweisung oder Quittung zurück.
Chipkarte:
Beim ersten Kontakt im Quartal benötigen wir Ihre gültige Chipkarte auch bei Vorlage einer Überweisung.
Urlaub / Fortbildung:
Praxisschließungen wegen Urlaub oder Fortbildungen und die Vertreter werden rechtzeitig auf der Startseite dieser Webseite oder durch Aushang in der Praxis und in der Praxiszeitung mitgeteilt.